WHG-Beschichtungen
Beschichtungen nach Vorschriften des § 19 Wasserhaushaltsgesetz unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen. Die Verantwortlichen „vor Ort“ müssen für die Ausführung von WHG-Beschichtungen zertifiziert sein und entsprechende Lehrgänge (TÜV-Nord) absolviert haben. Wir bieten diese Leistungen uneingeschränkt an.
Darüber hinaus führen wir „normale“ Bodenbeschichtungen aller Art aus.
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